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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 29. September 2026

1. Geltungsbereich, Vertragssprache und Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der VestaHealth GmbH, Industriestrasse 1b, 6300 Zug (nachfolgend «Senyra» oder «Betreiberin») regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform senyra.com (nachfolgend «Plattform»).

Ergänzend gelten als integrale Bestandteile dieser AGB: die Datenschutzerklärung, welche zugleich die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung nach Ziffer 16 enthält, das auf der Plattform publizierte Preisblatt/Gebührenreglement sowie allfällige, bei der Aktivierung kostenpflichtiger Zusatzleistungen akzeptierte zusätzliche Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bedingungen einer Zusatzleistung diesen AGB vor.

Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handeln. Zugelassen sind juristische Personen sowie Einzelunternehmen, die im schweizerischen Unternehmens-Identifikationsregister (UID-Register) des Bundesamtes für Statistik eingetragen sind. Ein Eintrag im Handelsregister ist nicht erforderlich; für Einzelunternehmen besteht die Eintragungspflicht erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 (Art. 931 OR), während das UID-Register alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen erfasst. Konsumentenrechte (insb. zwingende Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern) finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung.

Mit der Registrierung und jeder Anmeldung auf der Plattform bestätigt der Nutzer die Geltung der jeweils aktuellen AGB. Senyra behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung wird auf der Plattform publiziert.

Wesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Unternehmen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt. Widerspricht das Unternehmen nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des Widerspruchs ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Kostenfolge zu kündigen; Senyra kann den Vertrag in diesem Fall ebenfalls auf diesen Zeitpunkt kündigen. Auf diese Folgen wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur, wenn Senyra ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die blosse widerspruchslose Erbringung von Leistungen gilt nicht als solche Zustimmung.

Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen ausschliesslich der Verständlichkeit; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgebend.

2. Leistungen der Plattform

Senyra stellt seinen registrierten Nutzern auf Zusehen hin eine digitale Plattform zur Verfügung. Je nach Tarif und Freischaltung umfasst sie folgende Funktionen:

  • B2B-Marktplatz zur Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Schweizer Unternehmen (Anfragen, Offerten, Vertragsabschluss, Nachrichten, Bewertungen).
  • Sortiments- und Katalogverwaltung inklusive Einlesen von Preis- und Artikellisten aus Tabellendateien, unterstützt durch KI-gestützte Erkennung der Spalten und Werte.
  • Buchhaltungsmodul nach Schweizer Standard mit Journal, Kontenplan, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Offerten, Mahnwesen, Fremdwährungen, MWST-Abrechnung (inkl. eCH-0217-Export), Berichtswesen, Geldflussrechnung, Jahresabschluss und revisionsfester Archivierung gemäss GeBüV.
  • Beleg- und Rechnungsverarbeitung, einschliesslich Auslesen eingescannter Belege und Schweizer QR-Rechnungen sowie eines Freigabeprozesses für Kreditorenrechnungen.
  • Bank-Import und Abstimmung: Einlesen von Kontoauszügen im Format camt.053, Zuordnung der Zahlungen zu offenen Posten, Behandlung von Differenzen, Skonto und Rundungen.
  • Erstellung von Zahlungsdateien im Format pain.001 zur Weiterverarbeitung im E-Banking des Unternehmens sowie ein Spesenmodul mit Genehmigungslauf (siehe Ziffer 9).
  • Lohnbuchhaltung, soweit für das Unternehmen freigeschaltet (siehe Ziffer 10).
  • Treuhänder-Zugriff (Mehrmandantenfähigkeit): Unternehmen können ihrem Treuhänder zeitlich und sachlich begrenzten Zugriff auf das Buchhaltungsmodul erteilen (siehe Ziffer 11).
  • KI-gestützte Funktionen (z. B. Beleg-Scan, Buchungsvorschläge, Kategorisierung, Erklärungen zu Kennzahlen sowie der Buchhaltungs-Assistent) als Hilfestellung für den Nutzer (siehe Ziffer 12).

Der jeweils freigeschaltete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif gemäss Preisblatt und aus dem Verifizierungsstatus des Unternehmens (Ziffer 4). Einzelne Funktionen können als Testfunktion («Beta») gekennzeichnet sein; solche Funktionen werden ohne jede Gewähr für Eignung, Richtigkeit und Verfügbarkeit bereitgestellt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder entfernt werden.

Senyra ist nicht Vertragspartei der zwischen Nutzern über die Plattform geschlossenen Verträge. Die Betreiberin vermittelt lediglich den Kontakt und stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung.

Senyra erbringt keine Rechts-, Steuer-, Revisions- oder Buchführungsberatung und tritt nicht als Treuhänder, Revisionsstelle oder Steuervertreter des Unternehmens auf. Die Plattform ist ein Werkzeug; die fachliche Verantwortung bleibt beim Unternehmen und seinen Beratern.

Es besteht kein Anspruch auf Anmeldung, Mitgliedschaft oder ununterbrochene Nutzung einzelner Funktionen. Senyra kann Angebote, Funktionen oder Dienstleistungen jederzeit ändern, ergänzen oder einstellen. Werden kostenpflichtige Funktionen in einem für das Unternehmen wesentlichen Umfang dauerhaft eingestellt, kann das Unternehmen den betroffenen Tarif auf diesen Zeitpunkt kündigen; im Voraus bezahlte Gebühren werden für die nicht genutzte Restlaufzeit anteilig zurückerstattet.

3. Definitionen

  • Nutzer: natürliche Person, die auf der Plattform im Namen eines Unternehmens handelt.
  • Unternehmen: juristische Person oder Einzelunternehmen mit Eintrag im UID-Register, auf dessen Konto ein Nutzer tätig ist. Das Unternehmen ist Vertragspartei dieser AGB.
  • Anbieter / Verkäufer: Unternehmen, das eine Leistung (Ware, Dienstleistung oder Recht) über die Plattform anbietet.
  • Abnehmer / Käufer: Unternehmen, das eine angebotene Leistung in Anspruch nimmt oder eine Anfrage (RFQ) veröffentlicht.
  • Anfrage (RFQ): auf der Plattform publizierter Bedarf, zu welchem Anbieter Offerten einreichen können.
  • Offerte: verbindliches Angebot eines Anbieters zur Erbringung einer Leistung zu spezifischen Konditionen.
  • Treuhänder: externer Buchhaltungs- oder Wirtschaftsprüfer, dem ein Unternehmen Zugriff auf sein Buchhaltungsmodul erteilt hat.
  • KI-Funktion: Funktion, die auf generativer künstlicher Intelligenz basiert und Vorschläge für Buchungen, Klassifikationen oder Texte erzeugt.
  • Zahlungsdatei: strukturierte Datei im Format pain.001, die das Unternehmen aus der Plattform bezieht und selbst bei seiner Bank einreicht.

4. Registrierung, Verifizierung und Kontosicherheit

Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Zugelassen sind ausschliesslich unbeschränkt handlungsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie rechtsgültig gegründete juristische Personen. Der Nutzer sichert zu, zur Vertretung des registrierten Unternehmens befugt zu sein, und das Unternehmen ist an die Handlungen seiner Nutzer gebunden.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemässe, vollständige Angaben zu machen (insb. Firma, UID, Rechtsform, Adresse, E-Mail, Kontaktperson) und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Senyra kann diese Angaben gegen das schweizerische UID-Register des Bundesamtes für Statistik sowie gegen weitere Quellen prüfen und die Registrierung ablehnen, wenn ein Abgleich nicht möglich ist oder die Angaben abweichen.

Zum Schutz des Registrierungsformulars vor automatisierten Anmeldungen wird ein technischer Bot-Schutz eingesetzt. Einzelheiten dazu sowie zum beteiligten Dienstleister finden sich in der Datenschutzerklärung.

Zur Verhinderung von Identitätsmissbrauch führt Senyra eine physische Identifikation per Post durch: Nach der Registrierung wird ein Brief mit einem einmaligen Verifizierungscode an die im UID-Register eingetragene Geschäftsadresse des Unternehmens versendet. Bis zur Eingabe des Codes bleibt das Konto im eingeschränkten Modus («LIMITED») und vertragsbezogene Aktionen auf dem Marktplatz (Veröffentlichung von Anfragen, Einreichen von Offerten, Annahme, Empfangsbestätigung) sind blockiert. Das Buchhaltungsmodul bleibt auch im LIMITED-Modus nutzbar, da es ausschliesslich unternehmensinterne Daten verarbeitet.

Nach mehreren ergebnislosen Eingabeversuchen (max. 3) wird der Verifizierungsprozess vorübergehend gesperrt. Die Entsperrung erfolgt durch den Kundendienst unter info@senyra.com.

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Nutzer benötigt ein eigenes Konto; das Teilen von Zugangsdaten ist untersagt. Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten, sie keinem Dritten zugänglich zu machen und ein hinreichend sicheres Passwort zu verwenden.

Senyra stellt eine Zwei-Faktor-Authentisierung zur Verfügung und empfiehlt deren Aktivierung ausdrücklich, insbesondere für Konten mit Zugriff auf Buchhaltungs-, Lohn- oder Zahlungsdaten. Senyra ist berechtigt, die Zwei-Faktor-Authentisierung für bestimmte Rollen oder Funktionen mit angemessener Vorankündigung verbindlich vorzuschreiben.

Das Unternehmen verwaltet die Rollen und Berechtigungen seiner Nutzer selbst und ist dafür verantwortlich, dass Zugriffsrechte dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und beim Austritt von Mitarbeitenden unverzüglich entzogen werden. Der Verlust oder die missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten ist Senyra unverzüglich zu melden. Bis zum Eingang dieser Meldung gelten Handlungen, die unter den Zugangsdaten eines Nutzers erfolgen, als dem Unternehmen zurechenbar.

5. Nutzerpflichten

Die Nutzer verpflichten sich insbesondere:

  • Keine falschen, irreführenden oder rechtswidrigen Inhalte einzustellen.
  • Keine Rechte Dritter zu verletzen — insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.
  • Keine Mechanismen, Software oder Scripts einzusetzen, welche den Betrieb der Plattform stören, ihre Infrastruktur unzumutbar belasten oder der automatisierten Extraktion von Daten dienen (Scraping); ebenso keine Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu testen, ohne dass Senyra vorher schriftlich zugestimmt hat.
  • Das Bewertungssystem wahrheitsgemäss zu nutzen und weder eigene noch fremde Profile zu manipulieren.
  • Die Gebührenstruktur der Plattform nicht zu umgehen (z. B. durch Abwicklung von über die Plattform vermittelten Geschäften ausserhalb der Plattform, durch unverhältnismässige Versandkosten oder durch Aufforderung an andere Nutzer, Abschlüsse ausserhalb der Plattform zu tätigen) — siehe zur Rechtsfolge Ziffer 7.
  • Die KI-Funktionen nicht dazu zu verwenden, gegen geltendes Recht zu verstossen oder Dritte zu schädigen (z. B. zur Erstellung irreführender Angebote), und keine Inhalte einzugeben, für deren Bearbeitung durch einen Dritten dem Nutzer die nötige Berechtigung fehlt.
  • Die Plattform nicht zur Begehung strafbarer Handlungen, zur Geldwäscherei oder zur Umgehung von Sanktionen (SECO, EU, UNO) zu nutzen. Der Nutzer sichert zu, dass weder er noch das Unternehmen noch dessen wirtschaftlich Berechtigte auf einer einschlägigen Sanktionsliste stehen.
  • Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale gemäss Ziffer 4 zu schützen.

Das Unternehmen bleibt für die Einhaltung der für seine eigene Tätigkeit geltenden Vorschriften verantwortlich, namentlich für Bewilligungen, Produktvorschriften, Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen sowie für seine handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.

6. Marktplatzbetrieb

6.1 Angebots- und Vertragsformen

Auf dem Marktplatz können Anbieter Offerten abgeben und Abnehmer Anfragen (RFQ) veröffentlichen. Der Ablauf gliedert sich im Regelfall wie folgt:

  1. Abnehmer veröffentlicht eine Anfrage (RFQ) mit Leistungsbeschreibung.
  2. Anbieter reichen dazu verbindliche Offerten ein.
  3. Der Abnehmer wählt eine Offerte aus und nimmt sie an — damit kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Anbieter und Abnehmer zustande.
  4. Nach Erbringung der Leistung bestätigt der Abnehmer den Empfang. Dies löst die Erstellung der Rechnung sowie die Erfolgsprovision zugunsten von Senyra aus.

Senyra kann weitere Angebotsformen einführen (z. B. Fixpreis-Angebote); die entsprechenden Funktionen sind jeweils auf der Plattform dokumentiert.

6.2 Vertragsschluss und -inhalt

Der Inhalt eines zwischen Anbieter und Abnehmer zustande gekommenen Vertrages bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung, den vom Anbieter festgelegten Konditionen (Zahlungsmodalitäten, Liefer- und Transportkosten, Fristen) sowie nach etwaigen individuellen Absprachen zwischen den Parteien. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts; das Wiener Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Eine Überwälzung der an Senyra geschuldeten Provisionen auf den Abnehmer durch den Anbieter ist unzulässig.

6.3 Vertragsabwicklung und Mängel

Beide Parteien sind verpflichtet, ihren vertraglichen Pflichten vollständig und termingerecht nachzukommen. Bei Mängeln hat der Abnehmer diese nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (insb. Art. 201 OR) innerhalb angemessener Frist dem Anbieter anzuzeigen. Abweichende Vereinbarungen zwischen Anbieter und Abnehmer bleiben vorbehalten.

Erbringt eine Partei ihre Leistung trotz Aufforderung nicht, ist die Gegenpartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Vertragsabwicklung und die Klärung allfälliger Streitigkeiten sind alleinige Angelegenheit der Vertragsparteien. Senyra ist nicht verpflichtet, bei solchen Streitigkeiten zu vermitteln. Die Provision nach Ziffer 7 bleibt geschuldet, soweit die Empfangsbestätigung erfolgt ist; wird ein Geschäft nachweislich vollständig rückabgewickelt, erstattet Senyra die darauf entfallende Provision auf Gesuch zurück.

6.4 Bewertungen

Nach Abschluss eines über die Plattform vermittelten Geschäfts können die beteiligten Unternehmen einander bewerten. Bewertungen müssen sich auf das konkrete Geschäft beziehen, wahrheitsgemäss sein und dürfen keine Beschimpfungen, keine Werbung, keine Angaben zu Dritten und keine Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Bewertungen geben die Auffassung des bewertenden Unternehmens wieder und nicht jene von Senyra. Das bewertete Unternehmen hat das Recht auf eine sachliche Gegendarstellung, die zusammen mit der Bewertung angezeigt wird. Senyra löscht oder sperrt Bewertungen, die gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstossen, und ist berechtigt, dazu Auskünfte von den Beteiligten einzuholen. Ein Anspruch auf Löschung einer zulässigen Bewertung besteht nicht. Eine gegenseitige Aufrechnung von Bewertungen sowie das Erkaufen, Erzwingen oder Tauschen von Bewertungen sind untersagt.

6.5 Moderation und Löschung von Inhalten

Senyra ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Angebote, Anfragen, Offerten, Bewertungen und sonstige Inhalte zu überprüfen und bei Verstössen gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht ohne Vorankündigung zu sperren, zu löschen oder zu bearbeiten. Senyra informiert das betroffene Unternehmen über eine solche Massnahme, soweit dies rechtlich zulässig und tatsächlich möglich ist. Schadenersatzansprüche des Nutzers gegen Senyra aus solchen Massnahmen sind im Rahmen von Ziffer 17 ausgeschlossen.

7. Gebühren, Bezahlung und Verzug

Senyra bietet eine kostenlose Basis-Version sowie kostenpflichtige Tarife und Zusatzleistungen an. Die aktuellen Preise, Gebühren und Zahlungsmodalitäten sind im Preisblatt/Gebührenreglement auf der Plattform abrufbar und Bestandteil dieser AGB.

Für erfolgreich vermittelte Geschäfte über den Marktplatz erhebt Senyra eine Erfolgsprovision gemäss Preisblatt. Die Provision wird mit Empfangsbestätigung durch den Abnehmer fällig und dem Anbieter in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MWST, sofern nicht anders angegeben.

Zur Sicherstellung der Erfolgsprovision hinterlegt der Anbieter vor der Abgabe seiner ersten Offerte eine Kreditkarte beim Zahlungsdienstleister Stripe und ermächtigt Senyra, die fällige Erfolgsprovision samt MWST nach jeder Empfangsbestätigung automatisch dieser Karte zu belasten. Die Zustimmung wird mit Zeitstempel protokolliert. Die Karte kann unter Unternehmen → Zahlungsdaten jederzeit gewechselt und, sofern keine offenen Offerten und keine unbezahlten Provisionen bestehen, entfernt werden; ohne hinterlegte Karte können keine neuen Offerten abgegeben werden. Für jede Belastung erhält der Anbieter eine Rechnung mit MWST-Ausweis. Kartendaten werden ausschliesslich bei Stripe gespeichert; Senyra hat zu keinem Zeitpunkt Einsicht in diese Daten. Schlägt eine Belastung fehl, wird sie wiederholt; bleibt sie erfolglos, wird die Provision dem Anbieter in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen.

Zahlungen für kostenpflichtige Abonnements werden über den externen Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Die Abrechnung erfolgt gemäss dem gewählten Tarif (monatlich/jährlich). Eine Kündigung wird auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen.

Senyra behält sich vor, Preise anzupassen. Preiserhöhungen werden den betroffenen Nutzern mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt; der Nutzer ist in diesem Fall berechtigt, das Abonnement auf das Datum des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

Verzug. Offene Beträge werden 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist befindet sich das Unternehmen ohne weitere Mahnung in Verzug. Senyra kann ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR) sowie für die zweite und jede weitere Mahnung Mahnspesen von CHF 20 je Mahnung erheben. Kosten Dritter für Inkasso und Betreibung gehen zulasten des Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Zahlungsverzug kann Senyra die Nutzung kostenpflichtiger Funktionen nach vorheriger Ankündigung sperren. Der Lesezugriff auf die eigenen Buchhaltungsdaten sowie die Exportfunktionen nach Ziffer 14 bleiben auch während einer solchen Sperre erhalten, damit das Unternehmen seinen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Abrechnungspflichten nachkommen kann.

Verrechnungsverbot. Das Unternehmen kann Forderungen gegenüber Senyra nur mit deren schriftlicher Zustimmung oder bei gerichtlich festgestellten oder von Senyra anerkannten Gegenforderungen zur Verrechnung bringen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Unternehmen nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Umgehung der Gebührenstruktur. Wickelt ein Unternehmen ein über die Plattform vermitteltes Geschäft entgegen Ziffer 5 an der Plattform vorbei ab oder veranlasst es einen anderen Nutzer dazu, so schuldet es Senyra eine Konventionalstrafe in Höhe des Doppelten der entgangenen Provision, mindestens jedoch CHF 200 je Fall. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Pflicht; weitergehender Schadenersatz sowie das Recht zur Sperrung oder Kündigung nach Ziffer 19 bleiben vorbehalten. Dem Unternehmen bleibt der Nachweis offen, dass kein Umgehungsgeschäft vorliegt oder dass die Provision tatsächlich geringer ausgefallen wäre.

Rechnungen von Senyra gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innert 30 Tagen nach Zugang schriftlich oder per E-Mail widersprochen wird. Ein Widerspruch befreit nicht von der Pflicht, die unbestrittenen Teile zu bezahlen.

8. Buchhaltungsmodul

Das Buchhaltungsmodul dient der Erfassung, Verarbeitung und Archivierung der geschäftsrelevanten Buchhaltungsdaten des Unternehmens. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität der eingegebenen und gebuchten Daten — insbesondere für die korrekte MWST-Codierung, Periodenabgrenzung und den Jahresabschluss — liegt ausschliesslich beim Unternehmen. Senyra ist ein Werkzeug und ersetzt weder eine Buchhaltungsberatung noch einen Treuhänder, Revisor oder Steuerberater.

Das Buchhaltungsmodul unterstützt die Einhaltung der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) durch kryptographische Integritätssicherung aller Buchungen (SHA-256-Hash-Kette) sowie durch Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres (Art. 958f OR). Die Beurteilung, ob die Buchführung des Unternehmens insgesamt den gesetzlichen Anforderungen genügt, obliegt dem Unternehmen und dessen Revisionsstelle.

Automatisierungen (z. B. Buchungsregeln, wiederkehrende Buchungen, automatische Zuordnung von Zahlungen, Vorschläge zu Differenzen, Skonto und Rundungen) entlasten das Unternehmen, ersetzen aber dessen Prüfung nicht. Das Unternehmen bleibt verpflichtet, die Ergebnisse vor der Freigabe zu kontrollieren.

Der Nutzer hat jederzeit das Recht, seine Daten in gängigen Formaten zu exportieren (CSV, PDF, XML gemäss eCH-0217 für die MWST-Abrechnung, Jahresendpaket als ZIP). Senyra stellt diese Exportfunktionen zur Verfügung.

Die Erstellung der offiziellen MWST-Abrechnung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sowie die Einreichung und Verantwortung für deren Korrektheit bleiben Aufgabe des Unternehmens.

9. Zahlungsverkehr und Bankdateien

Das Buchhaltungs- und das Spesenmodul können strukturierte Zahlungsdateien im Format pain.001 erzeugen und Kontoauszüge im Format camt.053 einlesen.

Senyra führt keine Zahlungen aus, hält keine Kundengelder, betreibt kein Konto- oder Zahlungskonto und tritt in keiner Weise als Zahlungsdienstleister, Finanzintermediär oder Effektenhändler auf. Senyra verfügt über keine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und benötigt für die beschriebenen Funktionen keine solche. Die Plattform erstellt lediglich eine Datei; die Einreichung, Prüfung, Freigabe und Auslösung der Zahlung erfolgen ausschliesslich durch das Unternehmen im eigenen E-Banking und unterliegen den Bedingungen seiner Bank.

Das Unternehmen ist verpflichtet, jede Zahlungsdatei vor der Einreichung bei der Bank auf Empfänger, IBAN, Betrag, Währung, Zahlungszweck und Ausführungsdatum zu prüfen. Die von der Plattform durchgeführten Prüfungen (z. B. Formprüfung der IBAN, Erkennung von Referenzen aus QR-Rechnungen) sind technische Hilfen und keine Bestätigung, dass Empfänger oder Betrag richtig sind. Senyra haftet nicht für Zahlungen, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder manipulierter Stammdaten oder Belege an einen falschen Empfänger gelangen; die Kontrolle der Zahlungsempfänger, namentlich bei Änderungen von Bankverbindungen, obliegt dem Unternehmen.

Beim Einlesen von Kontoauszügen verarbeitet Senyra die in der Datei enthaltenen Angaben. Die Zuordnung von Zahlungen zu offenen Posten sowie die Behandlung von Differenzen erfolgen auf Vorschlag der Plattform und werden erst mit der Freigabe durch das Unternehmen wirksam.

Das Unternehmen sorgt dafür, dass die Berechtigung zum Erzeugen von Zahlungsdateien nur Nutzern zusteht, die dazu befugt sind, und dass die Grundsätze der Funktionentrennung eingehalten werden.

10. Lohnbuchhaltung

Soweit das Lohnmodul für das Unternehmen freigeschaltet ist, gilt die nachfolgende Ziffer. Solange keine Freischaltung erfolgt ist, besteht kein Anspruch auf diese Funktionen.

Das Lohnmodul ist ein Werkzeug zur Erfassung, Berechnung, Dokumentation und Verbuchung von Lohndaten. Die Verantwortung für die Lohnabrechnung gegenüber Mitarbeitenden, Sozialversicherungen, Vorsorgeeinrichtungen und Steuerbehörden liegt ausschliesslich beim Unternehmen als Arbeitgeberin.

Sätze, Grenzbeträge und Beiträge werden vom Unternehmen erfasst und verantwortet. Die Plattform hält keine verbindlichen Tarife vor. Namentlich gilt:

  • Beiträge an AHV/IV/EO und ALV werden anhand der vom Unternehmen für das jeweilige Jahr erfassten gesetzlichen Sätze berechnet.
  • Prämien für UVG, UVGZ, KTG und Familienausgleichskasse werden anhand der Sätze berechnet, die das Unternehmen aus seinen Policen erfasst.
  • Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) werden grundsätzlich als Betrag aus der Beitragsliste der Pensionskasse übernommen. Ein allfälliger plattformseitiger Rechner dient nur als Zweitmeinung; im Konflikt ist der Vorsorgeplan der Pensionskasse massgebend.
  • Die Quellensteuer für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende wird nicht automatisch ermittelt; der anwendbare Satz ist vom Unternehmen je Abrechnungsperiode zu erfassen. Für einen zu tief vorgenommenen Abzug haftet das Unternehmen gegenüber der Steuerbehörde.

Senyra übernimmt keine Gewähr für Jahreswerte, Lohnsummen, Beitragsabgrenzungen und Deklarationen und schuldet keine Aktualisierung der vom Unternehmen erfassten Sätze und Grenzbeträge bei Gesetzes- oder Tarifänderungen. Das Unternehmen prüft jeden Lohnlauf vor der Freigabe.

Senyra übermittelt keine Lohnmeldungen an Behörden, Ausgleichskassen oder Versicherer. Eine Anbindung an den einheitlichen Lohnmeldeprozess (ELM/Swissdec) besteht nicht; Senyra ist nicht Swissdec-zertifiziert und macht keine entsprechende Zusage. Die Plattform stellt Auswertungen und Listen bereit, damit das Unternehmen die Meldungen selbst erstatten kann. Die fristgerechte Meldung und Ablieferung der Beiträge sowie die Erstellung und Zustellung der Lohnausweise bleiben Aufgabe des Unternehmens.

Der Funktionsumfang des Lohnmoduls wird schrittweise ausgebaut. Nicht unterstützte Sachverhalte sind in der Anwendung gekennzeichnet und müssen ausserhalb des Moduls abgebildet werden. Senyra empfiehlt dem Unternehmen, vor dem ersten produktiven Einsatz einen Parallellauf mit seiner bisherigen Lösung durchzuführen und die Ergebnisse abzustimmen.

Lohndaten sind besonders schützenswerte Personendaten der Mitarbeitenden. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, den Zugriff darauf auf die dafür vorgesehene Rolle zu beschränken und seine Mitarbeitenden über die Bearbeitung zu informieren. Im Übrigen gilt Ziffer 16.

11. Treuhänder-Zugriff

Unternehmen können externen Treuhändern zeitlich und sachlich begrenzten Zugriff auf ihr Buchhaltungsmodul erteilen. Der Zugriff erfolgt über eine Einladung per E-Mail; der Treuhänder registriert sich mit einem eigenen Konto und erhält ausschliesslich die vom Unternehmen gewährten Rechte (z. B. Schreibrecht als «ACCOUNTANT» oder Leserecht als «VIEWER»).

Bei einer solchen Freigabe handelt es sich datenschutzrechtlich um eine Weitergabe an einen eigenständigen Dritten (Treuhänder als eigenständiger Verantwortlicher bzw. Auftragsbearbeiter des Unternehmens). Senyra wirkt dabei als technischer Vermittler und ist für die Rechtmässigkeit der zwischen Unternehmen und Treuhänder bestehenden Vereinbarung (z. B. separates Mandats- und Datenbearbeitungsverhältnis) nicht verantwortlich. Das Unternehmen stellt sicher, dass eine solche Vereinbarung besteht, bevor es den Zugriff erteilt.

Das Unternehmen kann einen Treuhänder-Zugriff jederzeit widerrufen. Nach Kündigung des Unternehmens wird der Treuhänder-Zugriff automatisch entzogen. Handlungen, die ein Treuhänder im Rahmen der ihm erteilten Rechte vornimmt, gelten als Handlungen des Unternehmens.

12. KI-Funktionen

Die Plattform bietet KI-gestützte Hilfsfunktionen (z. B. Beleg-Scan, Buchungsvorschläge, Erkennung von Artikel- und Preislisten, Erklärungen zu Kennzahlen, Text-Generierung sowie einen Buchhaltungs-Assistenten). Die von der KI erzeugten Ergebnisse sind unverbindliche Hilfestellungen und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar. Die Verantwortung für die Übernahme oder Verwerfung eines Vorschlags sowie für allfällige daraus resultierende Folgen liegt beim Nutzer.

KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Ergebnisse erzeugen, und gleiche Eingaben können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Vorschläge mit buchhalterischer, steuerlicher oder lohnrelevanter Wirkung sind vor der Freigabe zu prüfen. Eine automatische Buchung ohne menschliche Kontrolle erfolgt nur, soweit das Unternehmen sie ausdrücklich eingerichtet hat; die Verantwortung dafür trägt das Unternehmen.

Für den Betrieb der KI-Funktionen übermittelt Senyra die dazu nötigen Daten an Drittanbieter (insb. Anthropic PBC, USA, als KI-Modellbetreiber). Die Liste der eingesetzten Unterauftragsbearbeiter sowie deren jeweiliger Sitz ist in der Datenschutzerklärung dokumentiert. Senyra stellt vertraglich sicher, dass die übermittelten Nutzerdaten nicht zum Training externer KI-Modelle verwendet werden.

KI-Funktionen können tarifabhängig beschränkt sein (z. B. Kontingent pro Abrechnungsperiode). Die jeweils geltenden Limiten sind im Preisblatt geregelt. Senyra kann die Nutzung zusätzlich mengenmässig begrenzen, soweit dies zur Abwehr missbräuchlicher Nutzung oder zur Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

13. Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

Senyra betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht im Tarif oder in einer separaten Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes zugesagt ist. Für die kostenlose Basis-Version besteht in keinem Fall eine Verfügbarkeitszusage.

Senyra darf die Plattform für Wartungsarbeiten unterbrechen. Planbare Unterbrechungen werden nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt und angekündigt. Sicherheitsrelevante Massnahmen dürfen jederzeit und ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

Höhere Gewalt. Senyra haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignisse zurückgeht, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Dazu gehören namentlich Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik, Ausfälle des Strom- oder Telekommunikationsnetzes, grossflächige Internetstörungen, Angriffe auf die Informationssicherheit (z. B. Überlastungsangriffe) sowie Ausfälle von Vorleistungserbringern (Rechenzentrum, Zahlungsdienstleister, KI-Anbieter, E-Mail-Versand). Dauert ein solches Ereignis für eine kostenpflichtige Leistung länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Tarif auf sofort kündigen; im Voraus bezahlte Gebühren werden anteilig zurückerstattet.

14. Datensicherung, Export und Mitwirkung des Nutzers

Senyra führt regelmässige Sicherungen der Plattformdaten durch und prüft die Wiederherstellbarkeit periodisch. Diese Sicherungen dienen dem Betrieb der Plattform. Sie entbinden das Unternehmen nicht davon, eigene Kopien seiner Daten vorzuhalten, soweit dies für seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder für den Fall einer Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Senyra stellt dafür dauerhaft Exportfunktionen in gängigen Formaten zur Verfügung (Ziffer 8). Das Unternehmen ist verpflichtet, nach Abschluss eines Geschäftsjahres einen vollständigen Export zu erstellen und diesen ausserhalb der Plattform aufzubewahren.

Das Unternehmen wirkt bei der Behebung von Störungen in zumutbarem Umfang mit, meldet erkannte Fehler unverzüglich und nachvollziehbar und verwendet für den Zugriff auf die Plattform aktuelle, vom Hersteller unterstützte Browser und Betriebssysteme.

15. Immaterialgüterrechte und Inhalte

Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihrem Design und ihren Inhalten (mit Ausnahme von Nutzer-Inhalten gemäss nachfolgendem Absatz) stehen ausschliesslich Senyra bzw. der Betreiberin zu. Dem Nutzer wird für die Dauer und den Umfang der Nutzung ein persönliches, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode besteht nicht.

Inhalte, die der Nutzer auf der Plattform einstellt (Anfragen, Offerten, Beschreibungen, Bilder, Bewertungen — Nutzer-Inhalte), bleiben im Eigentum des Nutzers. Ebenso bleiben die Buchhaltungs-, Lohn- und Stammdaten des Unternehmens dessen Daten. Der Nutzer garantiert, dass er über die nötigen Rechte an den Nutzer-Inhalten verfügt und dadurch keine Rechte Dritter verletzt.

Der Nutzer räumt Senyra an den Nutzer-Inhalten die folgenden, zeitlich auf die Dauer der Veröffentlichung beschränkten, nicht-exklusiven Nutzungsrechte ein: (i) Vervielfältigung, Speicherung, Anpassung, Aufschaltung und Publikation im Rahmen der Plattformleistungen; (ii) technische Aufbereitung für die Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten; (iii) Nutzung in anonymisierter oder aggregierter Form zum Zweck der Analyse, Produktweiterentwicklung und Qualitätssicherung. Eine Nutzung in dieser aggregierten Form ist nur zulässig, soweit kein Rückschluss auf das Unternehmen, seine Vertragspartner oder einzelne Personen möglich ist; solche Daten dürfen nicht zum Training externer KI-Modelle verwendet werden.

Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge des Nutzers darf Senyra unentgeltlich zur Weiterentwicklung der Plattform verwenden, ohne dass daraus Ansprüche des Nutzers entstehen.

16. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Senyra bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und — soweit anwendbar — der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zur Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten sowie zur Liste der Unterauftragsbearbeiter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Soweit das Unternehmen Senyra zur Bearbeitung von Personendaten seiner Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden einsetzt (z. B. im Buchhaltungs-, Lohn- oder Kontaktdatenkontext), handelt Senyra als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 revDSG und das Unternehmen ist Verantwortlicher. Diese AGB und die Datenschutzerklärung bilden zusammen die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung; es bedarf dazu keines separaten Vertrages. Senyra schliesst auf Wunsch des Unternehmens zusätzlich eine gesonderte Vereinbarung in eigener Urkunde ab.

Senyra verpflichtet sich in dieser Rolle:

  • Personendaten nur auf Weisung und zu den Zwecken zu bearbeiten, die zur Erbringung der Plattformleistungen erforderlich sind, und sie nicht für eigene Zwecke zu verwenden;
  • die Daten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen (Ziffer 13 der Datenschutzerklärung);
  • ihre Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
  • Unterauftragsbearbeiter nur einzusetzen, soweit diese zu gleichwertigen Pflichten verpflichtet sind, und die Liste in der Datenschutzerklärung aktuell zu halten;
  • das Unternehmen über eine geplante Änderung dieser Liste vorab per E-Mail zu informieren, wobei das Unternehmen einer Änderung aus wichtigem Grund widersprechen und in diesem Fall den betroffenen Tarif kündigen kann;
  • das Unternehmen bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten sowie bei Meldungen von Verletzungen der Datensicherheit angemessen zu unterstützen und es über solche Verletzungen unverzüglich zu informieren;
  • die Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nach Wahl des Unternehmens zurückzugeben oder zu löschen, unter Vorbehalt gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Ziffer 19).

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass es die Daten, die es auf der Plattform bearbeiten lässt, rechtmässig erhoben hat, dass die betroffenen Personen informiert sind und dass die Bearbeitung durch Senyra zulässig ist.

17. Haftung

Senyra haftet — soweit gesetzlich zulässig — ausschliesslich für direkte Schäden, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Betreiberin zurückgehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Daten- und Reputationsverlust, Ansprüche Dritter und für Nachsteuern, Bussen oder Verzugszinsen von Behörden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

Haftungshöchstbetrag. Soweit Senyra haftet, ist die Haftung je Schadenfall und insgesamt je Kalenderjahr begrenzt auf die Höhe der Gebühren, die das Unternehmen in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Nutzung der Plattform bezahlt hat, höchstens jedoch CHF 1'000. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz und nicht, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist (insb. Personenschäden).

Senyra haftet insbesondere nicht für:

  • die Erfüllung von zwischen Nutzern geschlossenen Verträgen sowie für Schäden, die Nutzern aus dem Verhalten anderer Nutzer entstehen;
  • die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Legalität oder Verfügbarkeit von Angeboten, Offerten, Anfragen und Bewertungen;
  • Schäden, die aus der Nutzung von KI-Ergebnissen entstehen (die KI-Funktionen werden ohne Gewähr für Richtigkeit bereitgestellt, siehe Ziffer 12);
  • Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Eingaben des Unternehmens, namentlich falsch erfasster Sätze, Konten, MWST-Codes oder Zahlungsempfänger, sowie Folgen von Zahlungen, die das Unternehmen freigegeben hat (Ziffer 9);
  • Lohnabrechnungen, Jahreswerte, Meldungen und Ablieferungen im Bereich der Lohnbuchhaltung (Ziffer 10);
  • Datenverlust, soweit das Unternehmen seiner Export- und Aufbewahrungsobliegenheit nach Ziffer 14 nicht nachgekommen ist;
  • temporäre Nichtverfügbarkeit, technische Störungen, Wartungsfenster und Ereignisse höherer Gewalt (Ziffer 13);
  • Ergebnisse von Funktionen, die als Testfunktion («Beta») gekennzeichnet sind.

Verwirkung. Ansprüche gegen Senyra sind bei Verwirkung innert zwölf Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, längstens jedoch innert zwei Jahren nach dem schädigenden Ereignis, schriftlich anzumelden. Vorbehalten bleiben Ansprüche aus Vorsatz sowie zwingende gesetzliche Fristen.

18. Freistellung

Werden gegen Senyra Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzung durch vom Nutzer eingestellte Inhalte oder durch die Art der Nutzung der Plattform durch den Nutzer erhoben, so stellt der Nutzer Senyra von sämtlichen solchen Ansprüchen frei und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten). Senyra informiert den Nutzer über einen solchen Anspruch, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und schliesst ohne seine Zustimmung keinen Vergleich, der ihn belastet.

19. Kündigung und Datenaufbewahrung

Der Nutzer kann sein Konto jederzeit über die Einstellungen seines Benutzerkontos kündigen, sofern keine offenen Forderungen bestehen und keine laufenden Verträge oder Offerten offen sind. Senyra bestätigt die Kündigung per E-Mail.

Senyra ist berechtigt, die Mitgliedschaft bei Verstoss gegen diese AGB oder bei begründetem Verdacht auf Rechtsverletzungen zu sperren oder zu kündigen. Bei geringfügigen und heilbaren Verstössen setzt Senyra vorher eine angemessene Frist zur Behebung, sofern dies nach den Umständen zumutbar ist. Aus einer solchen Beendigung erwachsen dem Nutzer keine Ansprüche gegen Senyra. Bereits angefallene Gebühren bleiben geschuldet.

Senyra kann das Vertragsverhältnis über die kostenlose Basis-Version mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen kündigen. Kostenpflichtige Tarife laufen bis zum Ende der bezahlten Periode.

Datenaufbewahrung nach Kündigung: Buchhaltungsdaten werden unabhängig von der Kontoschliessung während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gemäss GeBüV archiviert; diese gesetzliche Pflicht geht einem Löschungsbegehren vor. Vor der endgültigen Löschung anderer Personendaten erhält der Nutzer während mindestens 30 Tagen die Gelegenheit, einen vollständigen Export seiner Daten (Jahresendpaket, MWST-Abrechnungen, Journal, Lohnauswertungen) herunterzuladen. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Einzelheiten zu den Aufbewahrungsdauern regelt Ziffer 8 der Datenschutzerklärung.

20. Übertragung von Rechten und Pflichten

Senyra behält sich das Recht vor, Rechte und Pflichten aus diesen AGB ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen oder durch einen Dritten ausüben zu lassen (z. B. im Rahmen einer Unternehmensübernahme). Senyra informiert das Unternehmen vorab über eine solche Übertragung; die Pflichten zur Auftragsbearbeitung nach Ziffer 16 sind vom Erwerber zu übernehmen. Die Mitgliedschaft sowie Rechte und Pflichten des Nutzers gegenüber Senyra können vom Nutzer ohne schriftliche Zustimmung der Betreiberin nicht übertragen werden.

21. Referenznennung

Senyra darf Firma und Logo des Unternehmens zur sachlichen Nennung als Referenzkundin verwenden. Das Unternehmen kann dieser Verwendung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenfolge per E-Mail an info@senyra.com widersprechen; Senyra stellt die Verwendung danach innert angemessener Frist ein. Inhaltliche Aussagen über das Unternehmen (z. B. Zitate, Fallstudien, Zahlen) werden nur mit dessen vorheriger Zustimmung veröffentlicht.

22. Schlussbestimmungen

Mitteilungen. Mitteilungen von Senyra an das Unternehmen erfolgen rechtsgültig per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse oder durch Anzeige in der Anwendung. Das Unternehmen hält diese Adresse aktuell und stellt sicher, dass Nachrichten von Senyra empfangen werden können. Mitteilungen des Unternehmens an Senyra erfolgen an info@senyra.com oder an die Adresse der Betreiberin.

Form. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform; die Textform per E-Mail genügt. Vorbehalten bleibt das Verfahren für AGB-Änderungen nach Ziffer 1.

Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt bei eventuellen Regelungslücken.

Fortgeltung. Die Ziffern 15, 16, 17, 18, 19 und 23 gelten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter, soweit dies ihrem Zweck entspricht.

Kein Verzicht. Verzichtet Senyra in einem Einzelfall darauf, ein Recht aus diesen AGB durchzusetzen, liegt darin kein Verzicht für künftige Fälle.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zug, Schweiz — vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

Stand: 29. September 2026 · VestaHealth GmbH, Industriestrasse 1b, 6300 Zug · CHE-401.216.450